Tierarztpraxis Monika Kruschinski | Brieselang / Abrechnung

Abrechnung

Abrechnung:
Eine Tierarztrechnung setzt sich aus den tierärztlichen Leistungen, den angewendeten Medikamenten und den Arbeitsmaterialien zusammen. Die Abrechnung der verschiedenen Leistungen erfolgt anhand der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Je nach Schwierigkeitsgrad kann eine Leistung vom einfachen bis zu dreifachen Satz der GOT abgerechnet werden. In der Regel rechne ich nach dem einfachen Satz der GOT ab. Die Entscheidung (einfacher, zweifacher oder dreifacher Satz) richtet sich nach dem Behandlungsaufwand und dem Behandlungszeitpunkt, wobei sich der dreifache Satz meist auf nächtliche Notfälle oder Feiertage bezieht. Jeder praktizierende Veterinär ist verpflichtet, nach der GOT abzurechnen, die Nichteinhaltung ist strafbar. (Die GOT finden Sie unter den Links).

Arzneimittelpreise:
Die Arzneimittelpreise sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Sie unterliegen der Arzneimittelpreisverordnung.

Bezahlung:
Die Bezahlung kann bar oder mit EC-Karte erfolgen